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Allgemeine Geschätsbedingungen
der Firma SOMATEX Medical Technologies GmbH
Rheinstraße 7d, D-14513 Teltow
Stand 01.02.2009
§ 1 Anwendungsbereich
1. Für Verträge mit SOMATEX Medical Technologies GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Mündliche Nebenabreden müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich, auch per E-Mail, dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch SOMATEX Medical Technologies GmbH.
§ 2 Eigentums- / Urheberrechte
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Verwendung zu anderen als durch die Eigenart des Produktes bedingten Nutzung durch den Kunden ist ohne schriftliche Zustimmung der SOMATEX Medical Technologies GmbH unzulässig. Insbesondere dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht
1. Angebote auf diesen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen.
2. Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden bzw. das Ausfüllen und die Bestätigung des Web-Bestellformulars einerseits und Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch die SOMATEX Medical Technologies GmbH andererseits.
Das Vertragsangebot eines Kunden ist auch dann verbindlich, wenn nur eine telefonische Bestellung durch einen Angestellten des Kunden (auch Arzt oder Krankenschwester) vorliegt. Reservierungen gelten als Abrufaufträge und sind in jedem Fall mit der Auftragsbestätigung für den Auftraggeber verbindlich.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die SOMATEX Medical Technologies GmbH von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.
4. Bei Lieferung erkennbare Beanstandungen und Mängel sind unverzüglich schriftlich bei SOMATEX Medical Technologies GmbH zu erheben. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Handelt es sich um einen Mangel, der nicht erkennbar war, so muss die Anzeige ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bei SOMATEX Medical Technologies GmbH erfolgen. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Unsere Preise verstehen sich in Euro, für Kunden in Deutschland zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten und ohne sonstige Nebenleistungen (z.B. Schulung, Installation usw.), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die folgenden Kosten gesondert berechnet:
- Bei einem Versand innerhalb von Deutschland und einem Bestellwert von mehr als 300,- €, ist die Lieferung versandkostenfrei.
- Bei einem Versand innerhalb von Deutschland und einem Bestellwert von weniger als 300,- €, wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 10,- € erhoben.
- Bei Versendungen ins Ausland werden Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.
3. Wir liefern gegen Vorkasse, Nachnahme und Rechnung. Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung von Kreditkarten werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge mit Auslieferung der Ware fällig oder spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung zu zahlen. Einzig zulässiger Skonto beträgt 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, wobei die grundsätzliche Gewährung eines Skonto einer Zustimmung durch SOMATEX Medical Technologies GmbH bedarf.
4. Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 30 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz entsprechend § 288 Abs. 2 BGB zahlen, wenn SOMATEX Medical Technologies GmbH keinen höheren Schaden nachweist. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.
5. Bei Zahlungsverzug werden alle zwischenzeitlich erteilten Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Aufrechnungen und Kürzungen sind nur zulässig, wenn die Gegenforderungen von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
6. Bei Zahlung gegen Rechnung stehen der SOMATEX Medical Technologies GmbH die im Folgenden beschriebenen Sicherungsrechte zu.
7. SOMATEX Medical Technologies GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen – auch für ggf. zusätzlich geschuldete Nebenleistungen – aus dem Liefervertrag vor. SOMATEX Medical Technologies GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen, insbesondere diese zu veräußern, zu verpfänden oder als Sicherung zu übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er SOMATEX Medical Technologies GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf die SOMATEX Medical Technologies GmbH. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene Neusachen uns unentgeltlich mit verwahrt.
8. Die jeweils aktuellen Preisliste ersetzt alle früheren von uns herausgegebenen Listen.
§ 5 Rückgaberecht
1. Die Rücknahme oder der Umtausch unserer Produkte kann grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung von uns und danach innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Nach dem Ablauf der Nachfrist von 14 Tagen ist SOMATEX Medical Technologies GmbH berechtigt, dem Auftraggeber die gelieferten Produkte zum jeweiligen Listenpreis in Rechnung zu stellen, und zwar auch dann, wenn eine Mängelrüge des Auftraggebers an sich begründet wäre.
SOMATEX Medical Technologies behält sich vor, im Falle von vermuteten Fabrikationsfehlern oder aus sonstigen Gründen, Waren zurückzurufen oder Lieferungen festzuhalten, wenn damit Mängel beseitigt oder Schäden abgewendet werden können. Alle Kosten eines solchen Rückrufes gehen zu Lasten von SOMATEX Medical Technologies. SOMATEX Medical Technologies erstattet nach eigener Wahl den Kaufpreis oder liefert kostenlosen Ersatz; weitergehende Verpflichtungen bestehen nicht.
2. Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu senden an:
SOMATEX Medical Technologies GmbH
Rheinstraße 7d, D-14513 Teltow
§ 6 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 7 Gewährleistung, Schadensersatz
1. Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Ersetzte Teile werden Eigentum von SOMATEX Medical Technologies GmbH.
2. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.
3. Für Schäden haftet SOMATEX Medical Technologies GmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln die er arglistig verschwiegen hat, im Rahmen einer Garantiezusage, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SOMATEX Medical Technologies GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall begrenzt auf den vertragstypischen vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Die Verpflichtung von SOMATEX Medical Technologies GmbH zur Mangelbeseitigung entfällt,
4.1 wenn an dem gelieferten Produkt Veränderungen (Fremdeingriffe) vorgenommen worden sind,
4.2 wenn die Mängel durch die Verwendung von Zubehörteilen oder sonstigen Vorrichtungen verursacht wurden, die nicht von SOMATEX Medical Technologies GmbH geliefert worden sind,
4.3 bei Mängeln, die auf gebrauchsbedingtem Verschleiß beruhen,
4.4 wenn die in der Betriebsanleitung gegebenen Vorschriften nicht eingehalten werden,
4.5 wenn die gelieferten Gegenstände unsachgemäß aufgestellt, betrieben, behandelt oder gewartet werden,
4.6 wenn die gelieferten Gegenstände nicht mit der nötigen Sorgfalt gelagert oder die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Sterilität, Kennzeichnung, Verfallzeit usw. nicht eingehalten werden,
4.7 wenn offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach Gefahrübergang und versteckte Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich nach ihrer Aufdeckung SOMATEX Medical Technologies GmbH schriftlich angezeigt werden.
5. Dem Kunden steht kein Recht auf Schadensersatz, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und seine bereits erbrachte Leistung wird erstattet.
6. Erweist sich die Mängelrüge als unbegründet, so haftet der Auftraggeber auf Ersatz für die dadurch etwa bereits veranlassten Kosten der Begutachtung, des Ein- und Ausbaus, der Ausbesserung, der Lieferung von Ersatzteilen und Geräten einschließlich der Transportkosten und sonstigen Aufwendungen. Die Rücknahme zur Gutschrift oder zum Umtausch erfolgt nur dann zum berechneten Wert, wenn dem Vorgang ein Fehler unsererseits zu Grunde liegt. Eine weitere Voraussetzung hierfür ist die einwandfreie Beschaffenheit der zurückgegebenen Ware. Bei Retouren aus anderen Gründen müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Warenwertes geltend machen. Bei beschädigter Verpackung oder sonstiger Mängel der zurückgeschickten Ware behalten wir uns vor, entweder die Bearbeitungsgebühr entsprechend dem Zustand der Ware zu erhöhen oder die zurückgeschickte Ware wieder zur Verfügung zu stellen. Unvollständige Verpackungseinheiten können nicht zurückgenommen werden. Kundenspezifische Spezialanfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
7. Tritt der Auftraggeber von einem Vertrag zurück, der die Lieferung von speziell angefertigten Waren zum Inhalt hatte, die nicht zum normalen Lieferprogramm von der SOMATEX Medical Technologies GmbH gehören, kann SOMATEX Medical Technologies Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Kaufpreises verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.
§ 9 Anwendbares Recht
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 10 Erfüllungsort
1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der SOMATEX Medical Technologies GmbH vereinbart.
2. Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 11 Verjährung
Grundsätzlich sind die Ansprüche des Kunden nach 12 Monaten verjährt.
§ 12 Sonstiges
Jeder Händler, der Produkte der SOMATEX Medical Technologies GmbH vertreibt, verpflichtet sich zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit der Produkte, eine Übersicht seiner Kunden führen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt entspricht und wirksam ist und eine unvollständige Bestimmung durch eine solche zu ergänzen, die dem vertraglichen Gewollten und der unvollständigen Bestimmung zu Grunde liegenden Zielsetzung entspricht und wirksam ist.